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Polizeiwagen zur Geschwindigkeitsmessung und -anzeige. Detmold, Tiergarten, Unterrichtsgebäude der Verkehrsüberwachungsbereitschaft. Sammlung Hibbeln. Am 1. September 1957 wurde in der Bundesrepublik die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften eingeführt. Während einer Toleranzphase wurden Verkehrsteilnehmer durch solche Tachometeranzeigen ihrer Geschwindigkeite auf die neue Regel eingestimmt.

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Stadtarchiv Detmold
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