Polizeiwagen zur Geschwindigkeitsmessung und -anzeige.
                              Detmold, Tiergarten, Unterrichtsgebäude der
                              Verkehrsüberwachungsbereitschaft. Sammlung Hibbeln. Am 1. September
                              1957 wurde in der Bundesrepublik die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
                              in geschlossenen Ortschaften eingeführt. Während einer Toleranzphase
                              wurden Verkehrsteilnehmer durch solche Tachometeranzeigen ihrer
                              Geschwindigkeite auf die neue Regel eingestimmt.