Konrad Hepplin der Junge, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Mißhandlung seiner Frau und wegen Vergeudung seines Vermögens etliche Tage strafweise zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und in Ansehung seiner Frau und Kinder begnadigt und freigelassen, verspricht, sein und seiner Frau und Kinder Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu versetzen, zu verkaufen oder sonstwie zu verändern, seiner Frau den Umgang mit ihren Verwandten nicht zu verwehren, sie künftig so zu behandeln, wie es einer ehrbaren Frau zukommt, und schwört U.. H. hatte seiner Frau verboten, ihre Schwestern und Schwäger zu besuchen, sie auch deshalb dermaßen geschlagen, daß er vom Vogt gewarnt und schließlich eine Zeitlang im Gefängnis gehalten wurde, worauf er das Recht gefordert hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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