Philipp von Niedbrücken bekundet, daß Ludwig Graf von Nassau und Saarbrücken, laut inseriertem Lehnbrief, ihn, + Philipps von Niedbrücken Sohn, zugleich für seinen Bruder Peter von Niedbrücken mit dem Mannlehen zu Maxstadt und Büdingen [wie 1551 September 15] belehnt hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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