Abt Benedikt [Wall], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Bartholomäus (Barthleme) Funk, ehelicher Sohn des Hans Funk und der Margaretha Lutz zu Zollenreute, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten Bartholomäus von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, ihn oder seine Erben von Eigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich der Freigelassene, deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren.