Andreas von Dettelbach beurkundet: Er und sein inzwischen verstorbener Bruder Klaus von Dettelbach haben sich verpflichtet, Leonhard Relinger von Augsburg wegen des Kanonikats und der Präbende seines Sohnes Georg von Dettelbach im Stift Neumünster in Würzburg eine jährliche Rente von 20 rheinischen Gulden zu bezahlen. Abt Michael [Leyser], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben es laut einer Verschreibung vom 24. August [15]28 übernommen, diese Zahlung an den Empfänger weiterzuleiten bzw. die Rente, sollten die Gebrüder die Zahlung einmal nicht leisten, selbst zu entrichten. Nach dem Tod seines Bruder und wegen einer Krankheit hat nun Andreas von Dettelbach diese Rente längere Zeit nicht bezahlt. Daher hat des Kloster vor dem geistlichen Gericht ein Strafmandat gegen ihn erlangt. Er verpflichtet sich daher, dem Kloster die Rückstände sowie die Gerichtskosten und alle ihm entstandenen Schäden vollständig zu bezahlen. Für die künftige fristgerichte Entrichtung der Rente stellt er dem Kloster den Schultheißen zu Volkach Johannes Hartmut, Heinrich Schwan von Volkach und den Würzburger Bürger Martin Cronthal als Bürgen. Es siegeln der Aussteller, Martin Cronthal sowie der Amtmann zu Volkach Kaspar von Schaumberg für Johannes Hartmut und Heinrich Schwan. Geben vnd geschehen vf freyttag nach dem heyligen Pfingstag 1533. Aussteller: Andreas von Dettelbach. Empfänger: Kloster St. Stephan