Copia Protocolli, worinnen bemerket, dass Bischof Philipp Adolph bei Einnehmung der Erbhuldigung die Wiebelbacher, Unterwittbacher und Rettersheimer habe austreten und in das Schloß kommen lassen, woselben ihnen bedeutet worden wäre, sie gehörten in das Kloster Triefenstein, der Propst hätte darauf auch gedachte Gemeinde in Erbhuldigung genommen und mit ihnen gedienget, daß diejenigen, so Pferde hätten, damit das Jahr durch 8 Tag, die Handfröner auch 8 Tag das Jahr durch fronen sollten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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