Vor den Richtern des Stiftes zu Aschaffenburg verkauft Cunradus Elsen Sohn von Bleychinbach mit Einwilligung seines Herrn, des Cunrad Swab (Swaph), Kanoniker des Stiftes zu Asch[affenburg], an Prior und Konvent des Hauses zu Grünau für 131 Pfund h die Gülten, welche er laut Urkunde vor denselben Richtern von jenem Herrn aufempfangen hat, nämlich 14 Malter Korn, 2 Malter Hafer (Miltenberger Maß), 1 Malter Käse oder nunmehr anstatt dessen 1 Malter Hafer, 5 Fastnachtshühner samt 3 Besthäuptern, 2 Sommerhühner, 2 Gänse und 11 ß h von Gütern im Dorf und Feld zu Sunderid mit Herberge, Dienst und sonstigen Rechten. Hiervon gibt: Cunr[ad] Gebur von Sonderriet (Sund[er]rit) von seinem Gut 5 Malter Korn, 2 Sommerhühner, 6 h und in jedem zweiten Jahr 1 Gans für die Sommerhühner, jährlich 2 Fastnachtshühner und gegenenfalls 1 Besthaupt, Alheid Frideriche[n] und ihr Sohn Gotze dasselbe; Wolframe Clopils Sohn und Alh[eid], seine eheliche Wirtin: 4 Malter Korn, 2 Malter Hafer, 1 Malter Hafer anstatt 1 Malter Käse, 10 ß h, 1 Gans, 1 Fastnachtshuhn und 1 Besthaupt. Als Werbürgen auf 1 Jahr haben Johan Schemar, Schöffe zu Asch[affinburg], und Fritze, sein Bruder, auf Mahnung innerhalb 8 Tagen in einer offenen Herberge zu Asch[affenburg] Einlager zu leisten. Ein abgehender Bürge ist innerhalb Monatsfrist zu ersetzen, sofern nicht Leistung eintreten soll.