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Abt Gottschalk von Knechtsteden bekundet, dass Alveradis, Gattin des Schultheißen Hermann, neben mehr anderen der Abtei erwiesenen Wohltaten in Ansehung der Höfe zum Hoevel (in Cumulo) und in Tiburghoven gen. Hamme und gewisser Weingüter zu Remagen folgende Bestimmung getroffen habe: dass nämlich an dem Jahrgedächtnistag ihres Gatten von jenem Hof ein Malter Weizen und von diesem 4 Solidi zum Ankauf von Fischen, ferner eine Ahm Wein aus den resp. Weinpächten den Ordensbrüdern verabreicht werden. In gleicher Weise soll es bei ihrer Memorienfeier gehalten werde. Am Gedächtnistag ihrer Mutter Herswindis soll eine halbe Ahm Wein zum Trinken und ebensoviel behufs der Beschaffung der Fische gespendet werden. Sodann soll die jährliche Rente einer Ahm Wein für den Vikar des Marienaltars bestimmt sein und der zeitliche Küster mit der Verteilung und überhaupt mit der Ausführung dieser Anordnungen betraut werden. - Zeugen: Sibertus prior, Giselbertus subprior, Volmarus qui fuit abbas, Daniel, Rabodo sacerdotes, Ricolfus custos et cellerarius, Hermannus subcellerarius, Henricus camerarius, Henricus magister conversarum, frater Cristianus de Idinchoven, frater Hermannus de Vronhoven. Acta anno domini Millesimo ducentesimo decimo nono.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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