Graf Eberhard von Nellenburg bestätigt in seinem eigenen Namen, wie auch im Namen seines Vaters und Bruders seine mit Herzog Albrecht von Österreich getroffene Abmachung, nach welcher der letztere für alle Geiselschaft und Geldschuld gegenüber den Nellenburger Grafen 1000 fl zahlen soll, wovor der A. bereits 500 fl in bar empfangen hat, die restlichen 500 fl aber von dem Amtmann Rütze von "Auzse" im folgenden Jahr bezahlt werden sollen. Zugleich spricht der A. den Schuldner für die Zeit nach Erhalt der ganzen Summe von aller Schuld gegen das Haus Nellenburg frei und ledig.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...