Verwaltungsvorschriften und Verordnungen zum Polizeibeamtengesetz (BPoBG): Bd. 1 - 2: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 12 Polizeibeamtengesetz (BPoBG) "Fachliche Ausbildung oder Weiterbildung für das spätere Berufsleben"

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...