Streit um die Oberhoheit über den Balverwald und die Wildbann- und Jagdgerechtigkeit darin. Der Kläger beansprucht die Oberhoheit über den Balverwald in Westfalen, der sich sowohl über kurköln. als auch märk. Territorium erstreckt, aufgrund der Zugehörigkeit des Herzogtums Westfalen und Engern (und damit auch der Grafschaft Mark) zum Erzstift Köln. Der beklagte Amtmann hatte am 2. Januar 1579 zwei im Balverwald jagende erzstiftische Untertanen, nämlich Heinrich Blincken, Bürger zu Balve (Kr. Arnsberg), und Johann Arckhauer zu Beckum („Bockum/Bocken“, Kr. Arnsberg), verhaftet und nach Hemer (Kr. Iserlohn) abgeführt. Der beklagte Herzog wirft diesen Verhafteten vor, sein Recht der hohen und niederen Wildjagd mit der dazugehörigen Hoheit und Gerechtigkeit verletzt und sich einer Malefizsache schuldig gemacht zu haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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