Klage des Kaufmanns Christoffer Kleine in Bremen ./. den Goldschmiedeamtsgildemeister Henrich Iserman oo Elis. Isfording. Weil der Kläger angeblich ihm einen silbernen Gürtel gestohlen oder doch den Diebstahl begünstigt hatte, hat der Beklagte gegen ihn den Personalarrest erwirkt. Der Kläger ist dann lange Zeit (37 Wochen) in Münster festgehalten worden. Im Vorprozess ist die Klage des jetzigen Beklagten abgewiesen. Der Kläger verlangt jetzt Schadensersatz wegen der Schmähung, der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Verdienstes während seiner Haft.