Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Graf Reinhard zu Leiningen, Herr zu Westerburg und Schauenburg einer- und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Neuleiningen andererseits wegen des Zolls zu Altleiningen die Schlichtung seiner Räte: Fortan soll alles, was auf den Gütern derer von Neuleiningen wächst, oder das, was sie zum Eigenbedarf brauchen, beim Zoll zu Altleiningen zollfrei und ungehindert passieren. Ausgenommen davon sind gekaufte Güter, die sie nicht selbst verbrauchen, sondern weiterverkaufen. Davon sollen sie am Zoll zu Altleiningen und Seckenhausen den Zoll entrichten.