Jörg Melchinger aus Oberhausen, mit einer Strafe von 6 fl belegt - die er halb auf Weihnachten (24. Dez.), halb auf Fastnacht nächsten Jahres (13. Febr. 1526) - an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er zur Zeit der Bauernunruhen dem Wildbret nachgegangen war und einen Schuß abgegeben hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Bartholomäus Reiter aus Unterhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, sowohl bei säumiger Zahlung der Geldstrafe für diese aufzukommen als auch bei Bruch dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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