Statthalter und Räte der baden-badischen vormundschaftlichen Regierung entscheiden die Streitigkeiten zwischen Gemeinern zu Staufenberg einerseits und dem Kloster Allerheiligen andererseits dahin, dass das Kloster verpflichtet sein soll, an die Sankt-Georgen-Kaplanei auf Haus Staufenberg eine jährliche Gült von 6 Viertel Korn und 11 Ohmen Weins zu entrichten.