Graf Heinrich der Ältere von Henneberg verkauft dem Konrad von Hendungen ("Hentyngen"), Bürger zu Mellrichstadt ("Melrestadt"), und seiner Ehefrau einen jährlichen Zins von 2 Pfund Heller sowie die Weisungen von Gütern in Dorf und Gemarkung Sondheim ("Svntheim"). Je 15 Schilling geben Hartung Hurning von Bahra ("Baira") und der Schwiegersohn der Schellen von einer Hufe, 10 Schilling Heller gefallen von einem Gut, das die Kinder des Heinrich von Berkach ("Berghoch") bewirtschaften. Der Verkäufer hat dafür von den Käufern 20 Pfund Heller erhalten. Ihm steht ein unbefristetes Rückkaufrecht an dem Zins um die ihm dafür bezahlte Summe zu. Die Käufer können den Zins verkaufen oder an beliebige Personen oder Institutionen weitergeben, allerdings vorbehaltlich des Rückkaufrechts des Grafen. 1338 an der mittewochen nach sente Johans des heiligen zvelfboten tag. Aussteller: Graf Heinrich von Henneberg. Empfänger: Konrad von Hendungen