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Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Markgraf Karl von Baden bekunden als testamentarische Vormünder des Herzogs Ludwig von Württe...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Stuttgart 1575 November 15
Hessen-Marburg
Pergament, mit den drei Unterschriften und den angehängten Siegeln Markgraf Georg Friedrichs und Herzog Ludwigs, das des Markgrafen Karl fehlt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Markgraf Karl von Baden bekunden als testamentarische Vormünder des Herzogs Ludwig von Württemberg auf Wunsch der vier Schwäger des Herzogs, Landgraf Wilhelms IV. von Hessen-Kassel, Landgraf Ludwigs IV. von Hessen-Marburg, Fürst Joachim Ernsts v. Anhalt und Graf Georg Ernsts v. Henneberg, die inserierten Auszüge aus dem Passauer Vertrag vom 6. August 1552 und den Abschieden der Württembergischen Landstände vom 8. Januar 1554 und 19. Juni 1556 über die Erhebung der Fräuleinsteuer zur Aussteuer der Württembergischen Prinzessinnen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Vormünder und des Herzogs Ludwig
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.