Christian Glymanhayn, Propst, Mechtilt Keudell, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode vermeiern mit diesem Kerbzettel 1 ½ Viertel von ihrem ...
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Urk. 24, 434
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1522 Februar 22
Ausfert. auf Papier als Kerbzettel. Rückw. gleichzeit. Rubrum.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff s. Peters tag stullfier.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Christian Glymanhayn, Propst, Mechtilt Keudell, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode vermeiern mit diesem Kerbzettel 1 ½ Viertel von ihrem Vorwerk zu Neddernnhone, nämlich 3 Hufen Land auf 9 Jahre an Hans Reyffart den Alten gegen einen jährlich auf Michaelis zu zahlenden Zins von 9 ½ Malter Roggen, 11 Malter Hafer, 2 ½ Malter und 1 Limes Gerste guter gereinigter (gefegeter) Frucht, wovon 4 Malter als Zehnte (decima) dem Pfarrer 's. Mertinskirchen' zu Neddernhone, der Rest aber in das Kloster Germerode geliefert werden soll. Der Meier soll auch den Propst 5 Schock Kohl (krudes) holen lassen, dafür aber von diesem einen Baum zum Fällen als Brennholz angewiesen erhalten. Ferner soll er alle Pflichten der Güter gegenüber Herren und Nachbarn tragen, dagegen bei übermäßigen (unmoglichen) Schatzungen - bei 1 gl. Steuer von 10 gl. - und einem ein halbes oder ein ganzes Jahr dauernden 'unmoglichen herzog' und bei Ueberschwemmung (gemeine wasser flosße) und Mißwachs sollen 'fromme' Leute entscheiden. Endlich soll der Meier das Gut düngen und besseren und nach den 9 Jahren das Winterfeld besät überliefern. Zahlt der Meier den Zins nicht, so geht er damit der Nutzung der Güter verlustig.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herman Mente, Augustin Herolt und der Meier selbst.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: J. Schmincke, UB Germerode nr. 282, S. 108 (Irrig 2 Viertel [ort] statt 1 ½ Viertel).
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Christian Glymanhayn, Propst, Mechtilt Keudell, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode vermeiern mit diesem Kerbzettel 1 ½ Viertel von ihrem Vorwerk zu Neddernnhone, nämlich 3 Hufen Land auf 9 Jahre an Hans Reyffart den Alten gegen einen jährlich auf Michaelis zu zahlenden Zins von 9 ½ Malter Roggen, 11 Malter Hafer, 2 ½ Malter und 1 Limes Gerste guter gereinigter (gefegeter) Frucht, wovon 4 Malter als Zehnte (decima) dem Pfarrer 's. Mertinskirchen' zu Neddernhone, der Rest aber in das Kloster Germerode geliefert werden soll. Der Meier soll auch den Propst 5 Schock Kohl (krudes) holen lassen, dafür aber von diesem einen Baum zum Fällen als Brennholz angewiesen erhalten. Ferner soll er alle Pflichten der Güter gegenüber Herren und Nachbarn tragen, dagegen bei übermäßigen (unmoglichen) Schatzungen - bei 1 gl. Steuer von 10 gl. - und einem ein halbes oder ein ganzes Jahr dauernden 'unmoglichen herzog' und bei Ueberschwemmung (gemeine wasser flosße) und Mißwachs sollen 'fromme' Leute entscheiden. Endlich soll der Meier das Gut düngen und besseren und nach den 9 Jahren das Winterfeld besät überliefern. Zahlt der Meier den Zins nicht, so geht er damit der Nutzung der Güter verlustig.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herman Mente, Augustin Herolt und der Meier selbst.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: J. Schmincke, UB Germerode nr. 282, S. 108 (Irrig 2 Viertel [ort] statt 1 ½ Viertel).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ