Klage, - 1. der Anna Christoffers in Münster, - 2. des Kaufmannsboten Bernt Bosing in Stade ./. die Witwe Herman Vinne, geb. Else Barcker (Barckhus), früher Witwe Herman Holthus an der Bergstraße. Hermann Vinne war der Vater der Klägerin und der Halbbruder des Klägers. In seinem Ehevertrag hat er bestimmt, dass die Beklagte, falls die Ehe kinderlos sein würde, sein Vermögen behalten, seinen nächsten Verwandten aber 300 Th. zahlen solle. Die Klage geht auf Zahlung dieser 300 Th. Die Beklagte wird verurteilt.