Hauptausschuß vom 18. Juni 1917, Berlin - ab November 1917 Übertritt in den Freiwilligen Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen, Abteilung für deutsches Jugendrecht. Nichtgenehmigung der Sammlung von Geldspenden zur Beschaffung von Material für eine einheitliche Jugendpolitik und Jugendgesetzgebung

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