Vergleich zwischen Kloster Bredelar und den Vettern Gerd und Henrich von Meschede und Gerds Sohn Gord zu Ober- und Niederalme und ihren Frauen Sophia, Anna und Margarete wegen des halben Zehnten vor Alme und Wydinchusen und wegen des Mönchsholzes daselbst, ferner wegen zwei Hufen Land zu Tyderinchusen auf der Hoppecke (Hotbecke), einer weiteren Hufe auf dem Madfeld innerhalb der Oestlinger Feldmark, wegen zwei Hufen zu Rösenbeck und des halben Zehnten zu Rösenbeck, der von den von Thülen seinerzeit den Hoggenkerl zu Brilon versetzt worden ist. Kloster Bredelar verzichtet auf den halben Zehnten vor Alme und auf das Mönchsholz und händigt denen von Meschede die zugehörigen Hauptbriefe aus, während die von Meschede auf die übrigen genannten Besitzungen verzichten und Währschaft leisten. Wer von den genannten Gütern etwas verkaufen will, soll es dem anderen mitteilen. Bei Auseinandersetzungen sollen die beiden Parteien nach Brilon kommen und je zwei Unparteiische stellen. An St. Philippus und Jakobs Tag der heiligen Apostel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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