Bischof Friedrich zu Würzburg bekundet, dass er den Brüdern Eberhard, Reinhard und Hans Walter von Gemmingen zu Bürg (zur Burge), Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher samt Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.