König Arnulf bekundet, dass er zwischen dem Abt Bowo und dem Grafen Otto (Oddo) einen Gütertausch der Art vermittelt habe, dass er die bisher von Otto zu Goddelsheim im Ittergau (Godeleveshem in pago Nihthersi) als königliche Lehen besessenen Güter dem Abt als Eigentum übergeben habe, dagegen verschiedene jenseits der Oker (Ovaccra) gelegenen Güter mit den königlichen Besitzungen vereint und dem Grafen Otto als Lehen übertragen habe. Dieser Tausch wäre beiden umso vorteilhafter gewesen, weil die Lage der Ortschaften ihrem nun eine größere Bequemlichkeit in ihrer Bewirtschaftung dargeboten habe. Data IIII id. IVN. anno dominicae incarnationis DCCCLXXXVIII, indictione VI, anno autem domni regis ARNOLFI largissimi regis primo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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