Vertrag zwischen Fritz von Dorgelo zu Brettberg und Herbert Daniel von Haren, Erbherr von Hopen, über das Wohnrecht seiner Frau Katharina Margareta Knohst nach seinem Tod im Haus Hopen, im Wohnhaus am Wald, mit Garten und Erträgen, über das und dessen Erträge zu seinen Lebzeiten Herbert Daniel von Haren verfügen kann. Herbert Tebbe Serhausen wird verpflichtet, Katharina jährlich Ernteerträge abzugeben, über dessen Einhaltung Herbert von Haren wachen soll. Nach ihrem Tod fällt das Haus mitsamt Mobiliar an die Familie von Haren zurück. Herbert Daniel von Haren soll Katharina jährlich zwei Milchkühe gegen Weidegeld geben. Friedrich von Dorgelo erinnert an die Freundschaft mit denen von Haren und weist eine jährliche Zahlung an. Siegelankündigung und Unterschriften der Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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