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Kloster Oberried zu Freiburg vergleicht sich mit den zwölf Besitzern von Erlenbach über die Verwandlung des an das Kloster zu zahlenden Erbfalls in eine jährliche Abgabe von 7 Gulden sowie über das Recht des Klosters auf Beholzung in den Wäldchen, das Forstrecht, die Jagdgerechtigkeit und Nutzung der Weiden und stellt durch Untergang die Güter fest.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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