Kloster Oberried zu Freiburg vergleicht sich mit den zwölf Besitzern von Erlenbach über die Verwandlung des an das Kloster zu zahlenden Erbfalls in eine jährliche Abgabe von 7 Gulden sowie über das Recht des Klosters auf Beholzung in den Wäldchen, das Forstrecht, die Jagdgerechtigkeit und Nutzung der Weiden und stellt durch Untergang die Güter fest.