Notariatsinstrument des Notars Ru{e}ger in Regensburg über einen Schiedsspruch des Siegfried Kastner, Dekan und Generalvikar des Bischofs Nikolaus von Regensburg, sowie der Pfarrer Konrad von Geiersthal und Meinhard von Schlakenwerth in der Streitsache zwischen dem Regensburger Domvikar Andreas von Metten und dem Kloster daselbst wegen einer Hofstatt mit Zugehörungen in Schalterbach (Schalchenpach) und einem Acker namens Steinriesl daselbst, deren Veräußerung vom Kloster als frei verfügbares väterliches Erbteil des vorgenannten Domvikars bestritten wird. Das Urteil lautet dahingehend, dass Andreas von Metten gegen eine lebenslängliche Reichung von 1 Pfund Regensburger Pfennigen durch das Kloster auf die strittigen Güter verzichten soll.;. S: Domvikar Andreas von Metten

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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