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Die kaiserlichen Sequestrationsräte und Oberamtleute der Gft. Friedberg und Herrschaft Scheer tun kund: Da die flüssigen Intraden der Graf- und Herrschaft für die von der kaiserlichen Kommission festgesetzten gräflichen Deputate, die Unterhaltung der herrschaftlichen Schlösser, Häuser und Gebäude sowie für andere unvermeidliche Ausgaben nicht ausreichen, haben sie mit Zustimmung der Reichserbtruchsessen Johann Ernst und Max Wunibald den ehrsamen und weisen Bm. und Rat der Stadt Scheer für 1200 an das Sequestrations-Rentamt zu Scheer bar bezahlte rh. fl., den fl. zu 15 Batzen oder 60 Kr., den Ziegelhof daselbst auf Wiederkauf verkauft. Er umfaßt das Wohn- und Ziegelhaus, den Brennhofen, Stadel, Kasten, Brunnen, den darangelegenen Garten, jedoch ausgenommen den in diesem stehenden sog. Grafen-Birnbaum, den dabeiliegenden Steinbruch mit dem daraufliegenden Ackerlein, welches zum Steinebrechen oder zum Ackerbau benutzt werden kann, die Lehmgrube (Leimgrube) mit dem beiliegenden, vielleicht auch zukünftig zum Lehmgraben benötigten Ackerfeld sowie 3 [näher lokalisierte] Acker und 2 Mannsmahd Wechselwiese. Die Stadt Scheer wird Eigentümer des Ziegelhofs und muß den bisherigen Ziegelhütten-Jahreszins nicht mehr entrichten. Sie darf den Hof mit Zustimmung der Herrschaft unter Beachtung des Wiederkaufsrechts [s. u.] abtreten, verschreiben oder verpfänden und muß ihn mit allem der Herrschaft gehörigen Handwerkszeug in baulichen Ehren halten und bessern, wozu sie aus den herrschaftlichen Hölzern die notwendigen Tannen erhält. Den Steinbruch und die Lehmgrube darf sie nur für Steinund Ziegelmaterial verwenden; beides ist der Herrschaft für ihren Bedarf reserviert. Zur Reparatur der herrschaftlichen Gebäude erhält die Herrschaft 15 000 Ziegel und 150 Scheffel Kalk. Benötigt sie ein größeres Quantum, werden ihr unabhängig von allen Preisentwicklungen Baustoffe zu folgenden Preisen geliefert: untere Ziegelplatten und Steine: 30 Kr., Oberziegel: 24 Kr., 1 Scheffel Kalk: 12 Kr. Nach Ablauf von 12 Jahren kann die Herrschaft zu Michaelis 1696 mit vierteljährlicher Ankündigung den Ziegelhof zum Verkaufspreis, der im Scheerer Rathaus bar zu bezahlen ist, wieder kaufen. Jahre, in denen wegen Kriegs, Hungersnöten oder Seuchen die Ziegelhütte nicht genutzt werden kann, werden bei der Ablösungsfrist nicht mitgerechnet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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