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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er die Brüder Bartholomäus, Heinrich und Johann Tolhart aus Gnade mitsamt ihren Dienern und ihrem Hab und Gut in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie in zukünftigen Angelegenheiten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo den Brüdern der Rechtsgang ihm, seinem Hofgericht, seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Dafür sollen die drei den pfalzgräflichen Dienern zu Frankfurt, wenn diese auf den Messen Spezerei und anderes kaufen (gein Franckfortt unsern dienern so wir yder zyt do selbst in messen uns specery und anders zu kauffen haben werden), 1 Pfund Safran reichen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn sie mit dem Brief darum ersucht werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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