Kaiser Rudolf II. teilt Christof Stettenberg zu Gamburg mit, dass Eberhard Brendel von Homburg und Franz von Kronberg vor dem Reichskammergericht vorgebracht haben, dass Schloss und Dorf Gamburg (Gamberg) samt allen Rechten, ausgenommen nur die Malefizgerichtsbarkeit, seit vielen Jahren ihr ungestörtes Eigentum sei. Stettenberg habe sich nun unterstanden, das Weiderecht der Kläger zu stören. Die Diener der Kläger Georg Martin und Matthias Lorenz haben einem Schäfer von Wenkheim erlaubt, seine Schafe auf die Gamburger Gemarkung zu treiben, worauf Stettenberg durch seine Niklashäuser Bauern am 27. Januar mehr als 30 dieser Schafe habe pfänden lassen. Vor Rückgabe der Schafe verlangt Stettenberg hundert Taler und die Versicherung, dort nicht mehr zu weiden. Rudolf gebietet nun bei einer Strafe von sechs Mark lötigen Goldes, die gepfändeten Schafe zu restituieren, und lädt Stettenberg vor das kaiserliche Kammergericht, um dort anzuzeigen, dass diesem Mandat gefolgt worden ist, und um seine Gründe anzugeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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