Ministerialverfügung vom 19. Mai 1808 mit dem Auftrag an die königliche Landesregierung wegen des Antrags des Kreisamts Rottweil über die Einschickung der Untertanenbittschriften nicht mehr von den Kameralverwaltungen ohne oberamtliche Beiberichte und kreisamtliche Kenntnis und Erstattung von Bericht und Gutachten unter Kommunikation mit der königlichen Oberfinanzkammer