Anthonius, v. G. Gn. Abt der Stifte St. Ludgeri zu Werden u. bei Helmesteden, macht bekannt, daß er, mit Rath u. Zustimmung von Prior u. Convent (zu Werden), in Anbetracht des musterhaften Wandels, welchen Propst u. Convent des Klosters Helmstedt, von ihrem frühreren, regellosen Leben abgewandt, jetzt führen, u. um der Noth des Klosters, welche demselben die tiefe Verschuldung, worein es leider durch einige frühere Äbte gerathen, verursache, in etwas abzuhelfen - , die Helmstedter Pfarrkirche St. Stephani sammt Zubehörungen, mit Inbegriff der in derselben bestehenden vicaria Corporis Christi, deren Collation u. Präsentation, so oft eine Vacanz eintrete, dem Abte zustehe, mit allen Einkünften, Rechten u. Vortheilen zum nothwendigen Unterhalt der Brüder dem Kloster unirt u. incorporirt habe, u. zwar in der Erwartung, daß von den zur Regierung u. Seelsorge jener Parochie aus dem Kloster abgeordneten Brüdern u. Personen das Seelenheil im Laufe der Zeit mit Gottes Hülfe werde gefördert werden. - Dat. et act. anno 1485 die mensis Julii quarta. - (Die beiden angehängt gewesenen Siegel sind abgeschnitten, u. die Urkunde ist durch einen Kreuzschnitt cassirt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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