Anthonius, v. G. Gn. Abt der Stifte St. Ludgeri zu Werden u. bei
Helmesteden, macht bekannt, daß er, mit Rath u. Zustimmung von Prior u.
Convent (zu Werden), in Anbetracht des musterhaften Wandels, welchen Propst
u. Convent des Klosters Helmstedt, von ihrem frühreren, regellosen Leben
abgewandt, jetzt führen, u. um der Noth des Klosters, welche demselben die
tiefe Verschuldung, worein es leider durch einige frühere Äbte gerathen,
verursache, in etwas abzuhelfen - , die Helmstedter Pfarrkirche St. Stephani
sammt Zubehörungen, mit Inbegriff der in derselben bestehenden vicaria
Corporis Christi, deren Collation u. Präsentation, so oft eine Vacanz
eintrete, dem Abte zustehe, mit allen Einkünften, Rechten u. Vortheilen zum
nothwendigen Unterhalt der Brüder dem Kloster unirt u. incorporirt habe, u.
zwar in der Erwartung, daß von den zur Regierung u. Seelsorge jener Parochie
aus dem Kloster abgeordneten Brüdern u. Personen das Seelenheil im Laufe der
Zeit mit Gottes Hülfe werde gefördert werden. - Dat. et act. anno 1485 die
mensis Julii quarta. - (Die beiden angehängt gewesenen Siegel sind
abgeschnitten, u. die Urkunde ist durch einen Kreuzschnitt
cassirt.)