König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Burggraf Johann von Dohna auf Königsbrück ein königliches Gebot an drei Sonntagen verkünden zu lassen, wonach die Fuhrleute die alte Landstraße durch Königsbrück nicht umfahren dürfen. Andernfalls würden ihre mitgeführten Güter und Waren durch die königliche Kammer konfisziert.