Graf Ludwig von Württemberg willigt in den Kaufvertrag zwischen dem Kloster Herrenalb und dem jungen Ulrich von Kröwelsau über den vierten Teil von Simmozheim (Symotsheim) ein und übereignet das Kaufobjekt um seines, seiner Vorderen und Nachkommen Seelenheils willen dem Klosters, vorbehaltlich der ihm dort zustehenden Wildbänne und Gülten.