Friedrich Lengenfelder, Bürger von Regensburg, bekundet, dass Abt Albert von St. Emmeram eine Hofstatt in Regensburg dem Stral gegenüber, die zur Oblei des Klosters gehört und die zuvor Alhart Teinhart, Bürger von Regensburg, seine Ehefrau Kunigunde und seine Töchter Anne und Agnes innehatten, nun mit Zustimmung seines Obleiers Gottfried Chnoflauch ihm, seiner Ehefrau Anne, seinem Sohn Friedrich und seiner Tochter Dorothea nach Leibgedingsrecht gegen einen jährlichen Zins an den Obleier verliehen hat. S=A