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Schaumburg-Lippische Landeskirche (Bestand)
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Bestandsgeschichte: Bereits Ende des 16. Jahrhunderts bestand für die Grafschaft Schaumburg ein Konsistorium, welches nach der Teilung der Grafschaft für Schaumburg-Lippe in Bückeburg weiterbestand. An die Stelle von Landesherr und Konsistorium trat 1919 der Landeskirchenrat, 1927 mit den Rechten des früheren Konsistoriums das Landeskirchenamt.
Zum Bereich des Konsistoriums gehörten folgende Kirchengemeinden: Bückeburg, Stadthagen, Altenhagen, Bergkirchen, Frille, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Meerbeck, Meinsen, Petzen, Probsthagen, Steinbergen, Steinhude, Sülbeck, Vehlen. Durch Gemeindeteilungen kamen hinzu: 1896 Pollhagen (von Meerbeck), 1899 Grossenheidorn (von Steinhude) und 1913 Seggebruch (von Obernkirchen, Sülbeck und Vehlen). Zu mehreren Kirchen des Landes gehörten unselbstständige Gemeindeteile, die außerhalb des Landes Schaumburg-Lippe lagen. Andererseits waren zu den Kirchen Obernkirchen und Kleinenbremen Schaumburg-Lipper Ortschaften eingepfarrt.
Das Archiv geht in seinen ältesten Stücken bis in das 16. Jahrhundert zurück. Zahlreiche Akten wurden vom Landeskirchenamt weitergeführt, so daß der Bestand in Einzelstücken bis 1945 reicht.
Die ältesten vorhandenen Repertorien über das Archiv sind um 1800 angelegt (das genaue Jahr konnte nicht ermittelt werden). Der Band Generalia ist alphabetisch nach Schlagworten angelegt, dazu kommt für jede Kirchengemeinde ein Band Specialia, worin die Akten nach einigen Sachgruppen chronologisch angeordnet verzeichnet sind. Der Band Vehlen fehlt.
1895 ist eine Kassation größeren Umfangs durchgeführt worden, wobei auch Akten des 17. Jahrhunderts ausgeschieden wurden. 1910 wird über den Verkauf alter Akten verhandelt, der Fürst fordert das entsprechende Verzeichnis zur Durchsicht an. Näheres ergeben die Akten nicht. Offenbar wurden im Anschluß an die Kassation von 1895 für die Generalia 2 neue Repertorien aufgestellt, getrennt für die
Bestandsgeschichte: reponierte und laufende Registratur. Die Eintragungen in den Repertorien für die Specialia wurden gestrichen und in denselben Bänden neue Verzeichnungen der durch die Kassation dezimierten Bestände vorgenommen.
Das Konsistorium hatte durch lange Jahre seinen Sitz im sog. Oberstenhof, einem dem Fürsten gehörenden Gebäude, welches aber an die Stadt verkauft wurde. Aus diesem Grunde mußte das Archiv zusammen mit den Diensträumen verlegt werden und erhielt seinen Standort in einem Seitenflügel des Schlosses, wo es bis 1976 blieb. 1952 führte der Mitarbeiter des Landeskirchenamtes, Herr Schnadthorst, eine Neuverzeichnung der Generalia durch, wobei er ein offenbar selbst entwickeltes Dezimalsystem anwandte. An die Spitze wurden die Akten über die Kirchenleitung selbst gestellt. Herr Schnadthorst erfaßte jedoch aus nicht mehr zu klärenden Ursachen nicht den ganzen vorhandenen Bestand Generalia. Umfangreiche Akten verschiedensten Inhalts ließ er unverzeichnet, vor allem solche betr. Wohltätigkeit, Schulen, Stiftungen, Landesherrschaft u.a.
Eine Neuverzeichnung der Specialia führte 1967 der Amtsinspektor Schönbeck durch. An den Anfang seines Repertoriums stellte er neuere Generalia, die inzwischen aus der laufenden Registratur reponiert worden waren. Anschließend stehen die Specialia nach Orten in alphabetischer Reihenfolge, wobei die Akten für jede Kirchengemeinde mit Nr. 1 ff. signiert sind und versucht wurde, sie nach Kirche, Pfarre, Bausachen, Schule und Küsterei sowie Friedhof aufzuteilen, was aber nicht konsequent durchgehalten wurde. Unter den unverzeichneten Generalia fanden sich noch weitere Specialia, die 1967 übersehen wurden. Hinzu kommt ein völlig ungeordneter Bestand loser Akten des 18. - 19. Jh., die ebenfalls unverzeichnet waren und 1976 blieben. Ihre Provenienz ist z.T. nicht ganz eindeutig, manche dieser Schriftstücke sind an den Superintendenten in
Bestandsgeschichte: Stadthagen gerichtet. Eine eindeutige Trennung derselben von den Konsistorialakten ließ sich jedoch nicht durchführen.
Eine Serie von Rundschreiben des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses, der Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK), der Kanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), des Rates der Ev.-luth. Kirche in Deutschland (EKD), des Rates der EKD, der 1. vorläufigen Leitung der DEK und des Landeskirchenamts in Hannover übergab die SL-Landeskirche dem landeskirchlichen Archiv in Hannover als Depositum unter der Bezeichnung D5 im Bestand S 1.
1976 erfolgte ein neuerlicher Umzug des Landeskirchenamtes und zwar nunmehr in ein kircheneigenes Gebäude, das bisherige I. Pfarrhaus in der Herderstraße. Aus diesem Anlaß wurde beschlossen, das Archiv der Landeskirche als Depositum in das Niedersächsische Staatsarchiv zu geben. Ausgenommen von der Abgabe wurden die im Repertorium der Generalia verzeichneten Personalakten der Pastoren, die Akten der Landessynode sowie die über erlassene Kirchengesetze. Gleichzeitig wurde eine tiefgreifende Kassation des Aktenbestandes durchgeführt.
Nachdem das Archivgut, schätzungsweise 50% des ursprünglich vorhandenen, in das Staatsarchiv überführt worden war, wurde der Unterzeichnete, Landeskirchl. Archivar i.R. der Hannoverschen Landeskirche, gebeten, auf dem Wege der Amtshilfe für die Landeskirche von Schaumburg-Lippe das Archiv zu ordnen. Es lagen die beiden Repertorien der Herren Schnadthorst und Schönbeck vor, in welchen die kassierten und vorhandenen Akten unterschiedlich bezeichnet waren. Diese Bezeichnungen erwiesen sich im wesentlichen als zutreffend. Zudem wurde festgestellt, daß im Repertorium der Specialia verzeichnete Akten aus neuester Zeit, die keinerlei Bezeichnung trugen, ebenfalls als noch nicht archivreif im Landeskirchenamt zurückbehalten worden waren.
Da die bisherigen Ordnungen z.T.
Bestandsgeschichte: nicht voll zur Durchführung gelangt und durch Kassation zerstört waren, erschien eine völlige Neuordnung als zweckmäßig. Sie erfolgte in lockerer Anlehnung an die Aktenordnung der Evang. Kirche in Deutschland, deren Anwendung sich bei elastischer Handhabung auch in diesem Falle als möglich erwies. Die Akten erhielten durchlaufende Nummern, geteilt nach Kirchenleitung, Generalia und Specialia. Dabei wurde nur das System der Evangel. Kirche mit seinen Untergruppen übernommen, nicht jedoch die Signatur der einzelnen Akten nach den Aktennummern des Dezimalsystems. Abweichend von der bisherigen Verzeichnung wurden auch Specialia Obernkirchen und Kleinenbremen für die Vorgänge der dorthin eingepfarrten Schaumburg-Lippischen Gemeindeteile angelegt. Auf weitere Kassationen wurde im Zuge der Ordnungsarbeit verzichtet.
Die Ordnungsarbeiten wurden in 20 Arbeitstagen im November/Dezember 1977, Januar 1978 durchgeführt.
Bückeburg, den 12.1.1978
gez. Dr. Helmut Speer
Da bei der Titelaufnahme von Herrn Dr. Speer die ursprünglichen, heute größtenteils nicht mehr verständlichen Aktentitel verwendet wurden, war eine Umformulierung der Aktenbetreffe notwendig, die Herr Archivrat Dr. Poestges vornahm. Den Orts- und Personenindex erstellte Frau Christel Sebastian. Sie fertigte auch die Reinschrift des Findbuches an.
Bückeburg, im Januar 1980
gez. Dr. Brigitte Poschmann
Von etwa 120 lfd. m Schriftgut, das zur Aussonderung anstand, wurden 1999 etwa 15 lfd. m für archivwürdig erklärt und im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bearbeitet. Dieser Teil wurde vom Staatsarchiv als Ergänzung des Depositums des Landeskirchenamtes (Dep. 22) übernommen und unter Acc. 14/99 vereinnahmt. Die Ordnung und Verzeichnung wurden vom Unterzeichneten unter teilweiser Verwendung von Vorarbeiten des Dr. Hinrich Hauschildt aus Wunstorf durchgeführt. Die Akten stammen überwiegend aus dem 20.
Bestandsgeschichte: Jahrhundert, teilweise aus dem 19. Jahrhundert, in Einzelfällen sogar aus dem 17. Jahrhundert. Eine einfache Übernahme des Gliederungsschemas des bisherigen Bestandes kam nicht in Betracht, vielmehr wurde ein Registraturplan der 30-er Jahre der
Gliederung zugrunde gelegt und, soweit erforderlich, geändert bzw. ergänzt.
Die Akten sind nach den allgemeinen Benutzungsgrundsätzen des Staatsarchivs benutzbar.
Bückeburg, im Herbst 2000
gez. Dr. Höing
Im Jahr 2014 hat Frau Martina Knodel die bis dahin noch maschinenschriftlichen Findbücher in das Programm AIDA eingegeben.
Bückeburg, September 2014
gez. Dr. Stefan
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.