Bekannt sei, daß Abt Anton ausgetan und verpachtet hat an Johann Preel den Hof Dudenberg gelegen im Kirchspiel Niederwenigern im Gericht Hattingen unter der Bedingung, daß Johann innerhalb von Jahr und Tag zwei Hände beibringen soll, die dann vom Abt behandigt werden und das Gut gegen Entrichtung der jährlichen Pacht und Kurmut nutzen sollen. Sie zahlen zusätzlich wegen der bestehenden Rückstände ein Malter Roggen und ein Malter Gerste jährlich, können aber jedes Malter mit zwölf Goldgulden ablösen. Wird die Pacht nicht rechtzeitig innerhalb des folgenden Jahres bezahlt, hat Johann alle Rechte an dem Gut verloren. Weil die rückständige Pacht vom Abt vermindert wurde, soll Johann oder die beiden anderen Behandigten das genannte verwüstete Gut auf eigene Kosten wieder herstellen und selbst bewohnen. Anwesend waren der Kellner zu Werden Christian Lumbardes, Derich to Rurberge und Evert Deelman. - Gegeven ... up fridagh s. Scholasticen dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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