Erzbischof Johann Philipp zu Mainz bekundet, dass er nach dem Tod Wolfgang von Gemmingens Weiprecht von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Reinhard, als nunmehr Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sodann für Eberhard, des verstorbenen Philipps Sohn, für die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, sowie für Johann Albrecht und dessen derzeit sich in fremden Landen aufhaltenden Bruder Philipp Christoph, des verstorbenen Johann Konrads Söhne, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.