Johann von Sayn, Johann Mant von Limbach und Schreiber Jakob Made bezeugen, wie sie auf Befehl des alten Grafen Gerhard von Sayn am 21. August 1484 bei Landgraf Wilhelm von Hessen die Belehnung Gerhards nachgesucht haben, zu Hachenburg, Hofmeister Reinhard von Boyneburg und Marschall Philipp von Berlepsch hätten aber mitgeteilt, dass die Frage, welcher von den Landgrafen die Belehnung zu erteilen habe, erst nach Durchsicht der Urkunde, die der Sohn des Landgrafen Heinrich, des Landgrafen Wilhelm ... besitze, entschieden werden könne. Die Teilung zwischen den Landgrafen Ludwig und Heinrich habe diese Lehnschaft nicht betroffen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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