In Rom in der Wohnung des Propstes des Stifts Zur Alten Kapelle in Regensburg und Schreibers der päpstlichen Pönitentiarie Jakob Seeburg erscheint vor dem öffentlichen Notar Werner Riemenschneider ("Corrigiator") und den hinzugezogenen Zeugen der Kleriker der Diözese Konstanz Konrad Wall. Er legt dar, dass der Generalvikar des Konstanzer Bischofs Otto [von Hachberg] Johann Tenger ihn wegen verschiedener Untaten, insbesondere wegen erwiesenen Konkubinats exkommuniziert und ihm sein Amt und seine Pfründe, die Pfarrkirche zu Baustetten ("Busteten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach], entzogen hat. Gegen dieses Urteil des Vikars hat er Appellation eingelegt. Nun erklärt er vor dem Notar und den Zeugen seinen Verzicht auf diese Appellation. Vielmehr wird er das Urteil des Vikars akzeptieren und dagegen keinerlei Rechtsmittel einlegen. Auch verzichtet er öffentlich auf seine Pfründe und gibt diese zur Neubesetzung durch die Patronatsherren frei ohne noch irgendwelche Ansprüche zu erheben. Auf Bitte des Konrad Wall und des Dr. Heinrich Neithardt, Domherr zu Augsburg und einer der Patronatsherren der Pfarrkirche zu Baustetten, fertigt der Notar darüber ein Notariatsinstrument aus.