Michael Spengel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Harder und seiner Ehefrau Katharina über 25 Gulden gegenüber Hans Gugel und Geog Schneider als verordneten Schaffnern für die Nachkommen des Leonhard Eußer.