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Bischofsheim: Georg 'zum Walderthenner', Ratsherr und Bürger zu Mainz, und seine Frau Anne bekunden vor Wasmut, dem Schultheißen von Mainz, daß sie Dekan, Kapitel und Präsenz des St. Viktorstifts außerhalb von Mainz für 100 kleine schwere Gulden Mainzer Währung eine Weizengülte von 5 1/4 Malter, 5 Schilling und 3 Heller jährlicher Pfenniggülte auf den Gütern von Dekan und Kapitel zu Bischofsheim (Bischoffes-) auf der anderen Rheinseite bei Seilfurt (-ford) verkauft haben, die einst Eberhard 'an dem Holczmarte', einem Mainzer Bürger, gehörten. Georg und seine Frau haben die Kaufsumme erhalten, verzichten ausdrücklich auf alle Ansprüche und Forderungen daran und wollen den Käufern die Weizen- und Pfenniggülte innerhalb eines Jahres vor dem Gerichts Bischofsheim aufgeben. Die gen. Georg und Anne haben Johann von Köln, dem Küster zu St. Viktor, bei einer Strafe von 100 Gulden gebürgt und versprochen, die Bestimmungen stet und fest einzuhalten. Dies ist vor Herrn 'Conen' von 'Sterczelnheim', dem Kämmerer der Stadt Mainz, 1394 Dienstag nach Judica [März 18] beeidet worden. Alles vorn Geschriebene geschah in Anwesenheit von Cone von 'Stertzelnheim, Kämmerer der Stadt Mainz, 1394 feria sexta proxima post undetum milium virginum [Oktober 24].

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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