Bestandbrief der Äbtissin Elisabeth und des Konvents des Klosters Söflingen für Hannsen Teuffel von Burlafingen über einen Hof daselbst zwischen dem Kalteysen und Laux Hektor nebst Zubehör: in der Kühlachen, Wolfsteinweg, Watschal, Schlaiffacker, Buelach, Gereutacker, Buel, Stied, wie ihn Barthin Eberlin innehatte. Er darf ihn nicht veräußern, ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig, leistet eine Gült (Heugeld, Eier, Hennen, Gänse). Bei Säumnis fällt das Gut nach Pflugsrecht heim.