Search results
  • 9 of 2,066

Hans Schitzbach zu Manzenhofen und Ehefrau Katharina Bitzin bekennen, daß Erasmus Geßler, Beiwohner in Memmingen, ihnen auf Lebenszeit seinen Hof in Manzenhofen verliehen hat, den zuvor der Vater bzw. Schwiegervater der Aussteller, +Jos Schitzbach, innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon entfremden, namentlich Heu, Stroh und Mist nicht weggeben. Sie dürfen auch kein Holz verkaufen, sondern nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Jährlich zu Martini geben sie an Zins und Hubgült nach Ravenburg 18 Scheffel Vesen, 12 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Roggen, 1 lb 10 ß d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 8 Herbsthühner, 2 Fasnachthennen, 1 Gans, 100 Eier, 1 Sack Rüben, 1 Baum mit Obst. Sie werden 1 Imi Hanfsamen auf ihre Kosten ansäen und, wenn er gewachsen und zubereitet ist, an "khnuten" übergeben. Anstelle der Hühner, Eier und dergleichen kann 1 lb d verlangt werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt der Hof heim, er muß dann mit Hofrichte und Dritteil zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...