Franziskus Jakobus Mäerle als Vertreter sämtlicher Erben des Richters Mäerle quittiert die vollständige Rückzahlung der vorstehenden, 1673 von der Jülicher und bergischen Ritterschaft geliehenen Obligation, die zuvor im Jahr 1720 von den Erben Jakobs von der Meulen an die Aussteller übertragen worden war.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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