Der Appellant hatte von seinem Schwager, dem Appellaten, Herausgabe eines größeren Anteils am Erbe der Eltern seiner Frau, Heynken und Neisken Avesiers, eingeklagt. Die Appellation gründet sich aufFormfehler der Vorinstanz (keine Litiskontestation, kein rechtlicher Schluß, Anerkennung eines unförmlich eingebrachten Vergleichs, dessen Rechtskraft nicht nachgewiesen wurde). Er bezieht sich zum Beleg auf die Acta priora. Am 4. Dezember 1542 wurde auf Rufen gegen den Appellaten erkannt. Er entschuldigte sein verspätetes Erscheinen mit Kriegseinwirkungen, mußte aber laut Urteil vom 31. Januar 1543 dennoch den Ruf-Gulden bezahlen. Mit Urteilen vom 24. September 1543 (Dr. Hoß) und 22. Februar 1544 (Lic. Breunlin) wurden die Prokuratoren gegen Einwände zur nächsten Handlung verpflichtet.
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Der Appellant hatte von seinem Schwager, dem Appellaten, Herausgabe eines größeren Anteils am Erbe der Eltern seiner Frau, Heynken und Neisken Avesiers, eingeklagt. Die Appellation gründet sich aufFormfehler der Vorinstanz (keine Litiskontestation, kein rechtlicher Schluß, Anerkennung eines unförmlich eingebrachten Vergleichs, dessen Rechtskraft nicht nachgewiesen wurde). Er bezieht sich zum Beleg auf die Acta priora. Am 4. Dezember 1542 wurde auf Rufen gegen den Appellaten erkannt. Er entschuldigte sein verspätetes Erscheinen mit Kriegseinwirkungen, mußte aber laut Urteil vom 31. Januar 1543 dennoch den Ruf-Gulden bezahlen. Mit Urteilen vom 24. September 1543 (Dr. Hoß) und 22. Februar 1544 (Lic. Breunlin) wurden die Prokuratoren gegen Einwände zur nächsten Handlung verpflichtet.
AA 0627, 5093 - S 975/3375
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1542 - 1544 (- 1544)
Enthaeltvermerke: Kläger: Jacob Schroeder gen. Schneider / Jacob der Schneider von Süchteln, (Kl.) Beklagter: Peter Avesiers, Süchteln, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Christoph Hoß 1542 - Leopold Dick - Philipp Bauman - Mauritius Breunle Prokuratoren (Bekl.): Philipp Baumann 1542 - Mauritius Breunle Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Vogt, Schultheiß und Schöffen des Weltlichen Gerichtes zu Süchteln auf Unterweisung des Hauptgerichtes Jülich - 2. RKG 1542 - 1544 (? - 1544) Beweismittel: Acta priora (Q 4). Substitutionen, mit denen Dr. Philipp Baumann, da er an der nächsten Gerichtssitzung nicht teilnehmen kann, sich „alle meine heren die procuratores“ für die anhängigen Fälle substituiert, 1543 (Q 6, Bl. 28). Beschreibung: 31 Bl., lose; Q 1 - 13, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ