Wolfram v. Neuhausen, Domherr zu Augsburg und Kirchherr der Pfarrkirche zu Neuhausen, stiftet an den St. Margarethenaltar in der Kirche zu Neuhausen eine Pfründe und ewige Messe und präsentiert dem Bischof von Konstanz Herrn Bertold den Recken als ersten Kaplan dieser Pfründe. Das Leih- und Präsentationsrecht stehen zu dem jeweiligen Kirchhern zu Neuhausen, nach zweimonatiger Vakanz dem ältesten Mann des Geschlechtes v. Neuhausen und nach abermaliger einmonatiger Vakanz dem Dekan und den Notbrüdern des Dekanats. Der Kaplan soll dazu verpflichtet sein, in Neuhausen zu wohnen, die Pfründe selber zu versehen, außer dieser keine andere Pfründe zu empfangen und anderen Bestimmungen, insbesondere seinen gottesdienstlichen Obliegenheiten, nachzukommen. Folgende Gülten und Güter hat W. v. Neuhausen durch Kauf erworben und der Pfründe übereignet: Haus, Scheuer, Garten und Hofreite zu Neuhausen, welche er von dem Schorren Sohn, gen. Schöcgerlin, gekauft hat (Anstößer: Frühmesser); Jährlich 10 fl 4 h Geld aus dem Buhof, der Schmolnhube u. a. Gütern zu Zizishausen; Jährlich 6 14 ß 3 h, 41 Hühner aus Gütern zu Neuhausen. Diese ewige Gült hatte er von Eberhard Burgermaister von Eßlingen, gen. Becht, gekauft; 3 Morgen Weingarten zu Gaisburg (Bebauer: Bisinger mit Heller-, Hühner-, Mistgült u. a. Zubehörden, welche er von den Söhnen seiner beiden Brüder erworben hatte. (mit Transfix: Nikolaus, Bischof von Konstanz, bestätigt die obengen. Stiftung s.U 527)