Zwischen dem Prior der Kartause Buxheim ("Buchshaim") [Lkr. Unterallgäu] Wilhelm [Bletz] auf der einen Seite sowie Leo Rot, Ratsherr zu Augsburg, und seinen Brüdern Hermann und Paul Rot, beide Ratsherren in Ulm, auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten wegen des Verkaufs der Niedergerichtsbarkeit in Finningen [Stadt Neu-Ulm] an die Kartause durch die Familie Rot gekommen. Von dem Kaufpreis war eine Restsumme in Höhe von 700 Gulden beim Landvogt der Markgrafschaft Burgau [Lkr. Günzburg] Sebastian Schenk von Stauffenberg [abgegangene Burg bei Stein Stadt Hechingen/Zollernalbkreis] bis zur vollständigen Übertragung aller Niedergerichtsrechte an die Kartause hinterlegt worden. Da aber der Vetter der Gebrüder Rot, der Ulmer Ratsherr Georg Rot, auch weiterhin die Niedergerichtsbarkeit über seine zwei Bauern und 4 Seldner im Ort ausübte, war eine Auszahlung der Restsumme unterblieben, worüber sich die Gebrüder Rot beschwert haben. Delegationen beider Parteien haben nun in Ulm am 18. Mai 1589 unter Vermittlung des Landvogts Sebastian Schenk von Stauffenberg sowie des Karl von Freyberg [Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] diesen Streit durch einen Vergleich gütlich beigelegt. Die Kartause Buxheim genehmigt, dass Georg Rot für sich selbst und als Lehenträger des Sohnes seines verstorbenen Bruders Johann Georg Rot auch weiterhin die Niedergerichtsbarkeit über die zwei Bauern und vier Seldner in bestimmten Fällen ausüben kann. Sobald Erzherzog Ferdinand von Österreich diesem Vergleich zugestimmt hat, ist die Restsumme des Kaufpreises an die Gebrüder Rot auszubezahlen, wobei die Kartause Buxheim aber für die Zeit der Hinterlegung keine Zinsen zu entrichten hat. Nachdem diese Zustimmung am 8. Juli 1589 erfolgt ist, haben beide Parteien nun den Vertrag ratifiziert.