Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Heinrich [von Breitenlandenberg] erteilt Prior und Konvent des Dominikanerklosters ("domus fratrum Predicatorum") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] die Erlaubnis, ein Stück am Rand ihres Friedhofes von diesem abzutrennen, sofern dort noch keine Bestattungen vorgenommen wurden und bei Bedarf den Friedhof in dieser Ecke durch eine Mauer von dem vorbeiführenden Weg abzugrenzen.