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Testament des Wilhelm Möllenheck vom 22. April 1722, verkündet am 5. Februar 1729.
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Enthält: Der Ehevertrag mit seiner 2. Frau Anna Maria Schmitz soll bestehen bleiben. Als Erbin wird eingesetzt seine Tochter Katharina Elisabeth. Sein Sohn 1. Ehe, Bernard, und seine Tochter 2. Ehe, Maria Katharina, Frau Heinrich Thieman erhalten Vermächtnisse. Zeugen: Walter Bernard Kock, Anton Heinrich Cossaert. Siegel der Zeugen.